Der Mitwirkungs-Rat besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Mitglieder des Mitwirkungs-Rats werden für vier Jahre gewählt.
Die gewählten Mitglieder sprechen für alle Bewohner und Klienten
aus den Bereichen Wohnen und Beschäftigung und Arbeit.
Der Mitwirkungs-Rat kann bei wichtigen Entscheidungen mitreden
und mitbestimmen.
Jeder Mensch ist gleich viel wert.
Auch Menschen mit Behinderung sollen dazugehören
und miteinbezogen sein.
Dafür gibt es eine Abmachung
über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Diese Abmachung heisst Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Ausführung der Behinderten-Rechts-Konvention
ist der Stiftung Arkadis wichtig.