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Stiftung Arkadis
Stiftung Arkadis
Aarauerstrasse 10
4600 Olten, CH
+41 62 287 00 00
+41 62 287 00 16
arkadis@arkadis.ch
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Mitwirkungsrat

Mitwirkungsrat

Mitwirkungsrat 90 90

Der Mitwirkungs-Rat besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Mitglieder des Mitwirkungs-Rats werden für vier Jahre gewählt.
Die gewählten Mitglieder sprechen für alle Bewohner und Klienten
aus den Bereichen Wohnen und Beschäftigung und Arbeit.
Der Mitwirkungs-Rat kann bei wichtigen Entscheidungen mitreden
und mitbestimmen.
Jeder Mensch ist gleich viel wert.
Auch Menschen mit Behinderung sollen dazugehören
und miteinbezogen sein.
Dafür gibt es eine Abmachung
über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Diese Abmachung heisst Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Ausführung der Behinderten-Rechts-Konvention
ist der Stiftung Arkadis wichtig.

Der Mitwirkungs-Rat setzt sich aus für vier Jahre gewählten Bewohnenden und Klientinnen und Klienten der Stiftung Arkadis zusammen. Diese haben so die Möglichkeit, bei vielen wichtigen Entscheidungen, welche sie unmittelbar betreffen, mitzureden und mitzubestimmen. Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und fachlichen Maximen wie zum Beispiel das Empowerment, die Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit Behinderungen, wird die Mitbestimmung auf allen Ebenen im institutionellen Umfeld immer wichtiger.

Die Mitglieder stehden von links nach rechts:  Konrad Flückiger, Susanna Brugger, Natascha Bürle, Roger Disteli, Frieda Geiser; vorne: Timon Mühle. Auf dem Foto fehlt Sara von Däniken.

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