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Stiftung Arkadis
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Fachtagungen

Fachtagungen

13. Nationale Arkadis-Fachtagung – Donnerstag, 3. September 2026

Darüber müssen wir reden!

Sexualität, Partnerschaft und Selbstbestimmung in der Behindertenhilfe

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und gilt daher auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen. Dennoch ist das Thema im Behindertenwesen stark tabubehaftet. Viele Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung leben in Institutionen. Entsprechend sind diese aufgefordert, sich aktiv mit der Thematik auseinanderzusetzen und einen professionellen Umgang damit zu entwickeln.

Auffällig ist jedoch, dass sich Institutionen häufig auf Aspekte der Prävention konzentrieren: Schutzkonzepte zur sexuellen und psychischen Integrität sowie der Aufbau interner Meldestellen zeugen davon. Das ist wichtig und notwendig, um den Schutz der Menschen in Institutionen zu gewährleisten. Doch ist das ausreichend? Nein, denn Sexualität ist mehr als Prävention. Sie kann eine Quelle von Lebensfreude sein und Teil eines erfüllten Lebens. Gerade diese Dimension wird Menschen mit Behinderungen jedoch oft abgesprochen. Sie werden meist auf ihre Behinderung reduziert, während ihre natürlichen Bedürfnisse nach Nähe, Lust und Zärtlichkeit ignoriert werden.

Die diesjährige Fachtagung zeigt auf, welche Rechte Menschen mit Behinderungen im Bereich Sexualität und Partnerschaft haben und welche Antworten Institutionen darauf geben sollten. Zudem bietet die gesellschaftliche Entwicklung des Themas eine kontextuelle Einbettung.

Die Fachtagung richtet sich an Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie an Führungskräfte entsprechender Institutionen.

Den detaillierten Infoflyer finden Sie untenstehend. Anmeldungen über das untenstehende Formular oder per E-Mail an fachtagung@arkadis.ch.

Anmeldeformular

Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung – Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderungen

Die 12. Nationale Arkadis-Fachtagung wurde am 3. September 2025 durchgeführt.

In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zugenommen. Obwohl die Schweiz bereits 2014 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hatte, stellen sich in verschiedenen Lebenslagen bei Menschen mit Behinderungen immer noch und immer wieder Fragen zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe bei Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit.

Die Referentinnen und Referenten erörterrwn, wie die Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderungen gefördert und wie die Fähigkeit, eigenständig informierte Entscheidungen über die eigene Gesundheit zu treffen, individuell entwickelt werden kann.

Die Fachtagung zielte darauf ab Grundlagen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz zu sichern, Herausforderungen zu analysieren, bewährte Praktiken und Angebote vorzustellen und innovative Ansätze zu diskutieren, um die Gesellschaft aufzufordern, dass jeder Mensch die optimale Unterstützung erhält, ein möglichst gesundes Leben führen zu können.

Wer hat hier das Sagen? Partizipation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Die 11. Nationale Arkadis-Fachtagung fand am 5. September 2024 zum Thema «Wer hat hier das Sagen? Partizipation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf» statt.

In den 1950er-Jahren lebten die meisten Menschen mit Behinderungen sehr versteckt in Heimen oder in der Familie. Ende 1960 fand ein Paradigmenwechsel statt: Die Gesellschaft schaute nach langer Zeit des Verdrängens und Quasi-Wegsperrens wieder hin und bemühte sich, nicht nur vordergründig die Behinderung, sondern den ganzen Menschen wahrzunehmen. Im Jahr 2014 ist in der Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Sie konkretisiert die Lebenssituation behinderter Menschen, die nicht mehr als krank betrachtet werden, sondern als gleichberechtigte Menschen, deren Behinderung eher von aussen durch Umwelt und Strukturen erfolgt.

Die Anforderungen an die Selbstbestimmung der Betroffenen führen zu der Frage, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Selbstbestimmtes Leben, volle und gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme hängen aber ganz entscheidend von der Einstellung in der Gesellschaft ab. Wir müssen uns verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Anliegen haben. So vielfältig die Behinderungen sind, so vielfältig sind die Anliegen und ist die Selbstbestimmung herausfordernd mit ihren unterschiedlichen Wirkungsebenen!

Kinder bestimmen mit! Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation

Die 10. Nationale Arkadis-Fachtagung findet am 7. September 2023 zum Thema «Kinder bestimmen mit! Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation».

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Schweiz ratifizierte 1997 diese sogenannte  UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Die KRK basiert auf vier Grundprinzipien, nämlich auf dem Recht auf Gleichbehandlung, auf Wahrung des Kindswohls, auf das Recht auf Leben und Entwicklung sowie auf das Recht auf Anhörung und Partizipation. Dabei sichert das Recht auf Anhörung und Partizipation dem Kind zu, seine Meinung in «allen das Kind berührenden Angelegenheiten» frei zu äussern. Zudem wird die angemessene und dem Alter und der Reife entsprechende Berücksichtigung der Meinung des Kindes gefordert. Das Recht der Kinder auf Partizipation ist somit ein zentraler Bestandteil der KRK.

Die Stiftung Arkadis richtete an ihrer 10. Nationalen Arkadis-Fachtagung den Blick auf die Kinder und deren grösstenteils noch ungenügende Partizipation bei allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dabei wurden nicht nur Antworten darauf gesucht, wie Kinder auch im professionellen Kontext besser partizipieren können, sondern auch darauf, wo Grenzen dieser Partizipation bestehen. Die Fachtagung beleuchtete mit Referentinnen und Referenten aus dem In- und Ausland diese Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven, immer mit dem Ziel, die Partizipation von Kindern in der Behandlung und Begleitung kritisch zu reflektieren und praxisorientierte Empfehlungen für das Handeln herauszuarbeiten.

Sind Institutionen überholt? Herausforderungen der Deinsitutionalisierung

In den 1960er-Jahren führte die von Franco Basaglia in Triest begründete, antipsychiatrische Bewegung zur Auflösung der Psychiatrien in Italien. Auch in der Schweiz kam es in der Folge zur jedoch nur teilweisen Auflösung der psychiatrischen Institutionen für Menschen mit einer chronischen psychischen Beeinträchtigung. Mit der 2014 durch die Schweiz ratifizierten UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK) wird derzeit die umfassende Deinstitutionalisierung von allen Wohn- und Arbeitsangeboten für Menschen mit einer Beeinträchtigung debattiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die diesjährige nationale Arkadis-Fachtagung zum Ziel, interdisziplinär und durchaus kontrovers, doch auch pragmatisch, die Herausforderungen der Deinstitutionalisierung zu analysieren. Dabei steht der Artikel 19 der UN-BRK im Vordergrund, der ein Recht auf «unabhängige Lebensführung» postuliert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Menschen mit Behinderungen allein gelassen werden sollen; im Gegenteil: sie sollen sichtbarer Teil der Gesellschaft werden und sich an gesellschaftlichen Dynamiken beteiligen können. Die Deinstitutionalisierung ist deshalb auch eine demokratische Herausforderung, die eine Antwort vieler spezialisierter Dienstleistender, von lokalen und städtischen Behörden, aber auch von allen Menschen abverlangt, die dank der angestrebten Deinstitutionalisierung lernen, mit Behinderungen umzugehen und zu leben und diese auch für sich selbst zu akzeptieren.

Identitäten sind komplexer! Von der transkulturellen zur transkategorialen Kompetenz im Gesundheits- und Sozialbereich

In einer pluralisierten Gesellschaft unterscheiden sich Menschen aufgrund unterschiedlicher Kategorien wie Alter, Behinderung, Mobilität, Ursprung, Gender oder auch sexueller Orientierung. Menschen werden aufgrund dieser Verschiedenheit ausgegrenzt, stigmatisiert und entwertet. Ein besonderes Augenmerk erfordern dabei Mehrfachdiskriminierungen aufgrund von sich überschneidenden Kategorien, wie zum Beispiel kognitive Beeinträchtigung und Migrationserfahrung oder psychische Beeinträchtigung und Homosexualität.

Transkategorialität vermeidet solche Stigmatisierungen und respektiert individuelle Lebenswelten und Wertvorstellungen, indem sie diese in der Behandlung, Pflege und Begleitung berücksichtigt. Persönliche Prägungen werden dabei reflektiert und deren Einfluss auf das eigene Handeln kritisch hinterfragt.

Die Fachtagung beleuchtete mit Referentinnen und Referenten aus dem In- und Ausland diese transkategoriale Kompetenz aus unterschiedlichen Perspektiven, immer mit dem Ziel, den Umgang mit Verschiedenheit in der Behandlung, Pflege und Begleitung kritisch zu reflektieren und praxisorientierte Empfehlungen für das Handeln herauszuarbeiten.